Blues Music Awards Switzerland
Die Swiss Blues Society lanciert die Blues Music Awards Switzerland
Der TICKET Vorverkauf läuft. Am 8. Februar 2025 organisiert die Swiss Blues Society zusammen mit der Mühle Hunziken in Rubigen zum ersten Mal die Verleihung der Blues Music Awards Switzerland.
Folgende Special Guests haben zugesagt:
Justina Lee Brown, Dan Mudd feat bearbeat, The Two, Philipp Bluedög Gerber uvm.
Moderiert wird der Abend von Larissa Baumann und Rayn Fein.
Die Backing Band LL & The Shuffle Kings und Dinu Logoz begleitet musikalisch den Abend.
Die Blues Music Awards Switzerland Auszeichnung wurde geschaffen, um herausragende Leistungen von Künstlern, Veranstaltern und Förderern des Blues einheimische Blues-Schaffen breiter zu würdigen. Dieser kann in folgenden Kategorien verliehen werden: Blues Artist of the Year*, Songwriter/Composer of the Year, Blues Instrumentalist of the Year, Blues Band of the Year*, Blues Album of the Year*, Emerging Act of the Year, Blues Festival oder Club/Venue of the Year*, Blues Promoter of the Year und Lifetime Achievement Award.
Integriert wird dabei auch der bewährte, vor Jahren unter dem Patronat des Blues Festivals Basel ins Leben gerufene Swiss Blues Award, so dass sinnvollerweise in Zukunft die höchsten Blues-Auszeichnungen unseres Landes unter dem Dach der Swiss Blues Society vereinigt sind.
Der Abend steht unter dem Motto eines "All Stars Blues Summit" Event. Für die musikalische Untermalung sorgt eine bekannte Schweizer Bluesband, welche auch die glücklichen Award-Gewinner begleiten wird.
Aufgedeckt, wer Preisträger eines Award ist, wird am Event selbst in der Mühle Hunziken.
Nominiert für den Blues Artist of the Year sind: Federico Albertoni, Manu Hartmann und Lucky Wüthrich.
Die Swiss Blues Society ist ein non-profit Verein und führt die Schweizer Bluesszene über regionale und sprachliche Grenzen hinweg zusammen. Dazu veranstaltet sie den jährlichen Wettbewerb Swiss Blues Challenge, die Swiss Blues Tour und den Wettbewerb für die Best Self Produced CD.
Weitere Details werden regelmässig auf den Websites der beteiligten Organisatoren aufgeschaltet.
www.swissblues.ch www.swissbluesaward.ch www.muehlehunziken.ch
Das Reglement der Blues Music Awards Switzerland (BMAS)
Die nachfolgend geregelten Auszeichnungen der " Blues Music Awards - Switzerland" (BMAS), werden jährlich an Musiker, Festivals, Veranstalter/Clubs, Vereine, Promotoren, Medienschaffenden oder Institutionen sowie an Förderer (nachfolgend «Preisträger» genannt) des Blues in der Schweiz, unter dem Patronat der Swiss Blues Society (nachfolgend «Preisverleiher» genannt) verliehen.
Die Ehrung der ausgezeichneten Künstler*innen erfolgt im Rahmen des "BMAS" Anlasses, welcher festlich, musikalisch und prestigeträchtig sein soll.
Die musikalischen* Preisträger produzieren nach der Preisverleihung ein Stück aus ihrem Repertoire, um ihre Auszeichnung zu feiern und mit dem Publikum zu teilen. Eine Backing Bluesband wird engagiert, um die Veranstaltung musikalisch zu eröffnen und die Preisträger zu begleiten.
Das Reglement der "BMAS" bildet die Grundlage für die Vergabe der Preise. Dieses kann von der Jury der "BMAS", in Absprache mit dem Vorstand der Swiss Blues Society, innerhalb von 3 Monaten nach der vorangegangenen Ausgabe angepasst werden, um die nachfolgende Organisation und Auswahl den neuen Regeln anzupassen.
Im Rahmen der BMAS können Auszeichnungen in den folgenden Kategorien verliehen werden:
1. Blues Artist of the Year
2. Songwriter/Composer of the Year
3. Blues Instrumentalist/Singer of the Year
4. Blues Band of the Year
5. Blues Album of the Year
6. Emerging Act of the Year
7. Blues Festival oder Club/Venue of the Year
8. Blues Promoter of the Year
9. Lifetime Achievement Award
Die oben genannten BMAS-Auszeichnungen werden nach einem Auswahlverfahren vergeben, das auf qualitativen und/oder quantitativen Kriterien gemäss den unten genannten Bedingungen beruht.
1. Die Kandidaten für diese Ehrenpreise haben sich in besonderer Weise um die Förderung des Blues in der Schweiz verdient gemacht und sich im vergangenen Jahr, oder dauerhaft für den Preis "BMAS - Lifetime Achievement", eingesetzt.
2. Der "BMAS - Lifetime Achievement" zeichnet das langjährige Wirken als aktiver oder zurückgezogener Musiker, Persönlichkeit oder Körperschaft aus, die leidenschaftlich zur Förderung des Blues in der Schweiz beigetragen hat. Er kann auch posthum verliehen werden.
3. Alle Preisträger sind Schweizer Bürger oder Ausländer mit einer Bewilligung B oder C. Bei Gruppen muss mindestens die Hälfte der Mitglieder die oben genannten Bedingungen erfüllen. Bei Kooperationen verschiedener Künstlerinnen und Künstler ("Featuring" usw.) sind die Voraussetzungen erfüllt, wenn die Mehrheit der an der Kooperation beteiligten Künstlerinnen und Künstler die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Sind weniger als vier Künstler an einer solchen Kooperation beteiligt, ist die Voraussetzung zudem erfüllt, wenn der nach aussen erstgenanntem Künstler in der Schweiz unter Vertrag steht oder Schweizer Bürger ist oder seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und als Schweizer Künstler wahrgenommen wird.
4. Als "Bluesband" gelten Gruppen von Musiker*innen, die aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, die unter einem einheitlichen Namen zusammengeschlossen haben und gemeinsam Musik machen. Bands, deren Name und Bühnenauftritte von einem einzigen Mitglied personifiziert werden, gelten nach diesem Reglement als Solokünstler.
5. Die Begriffe „Album“ und „Single“ werden nach den Definitionen in Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Chartreglements „Offizielle Schweizer Hitparade“ definiert, welches von der IFPI Schweiz publiziert wird. Unter dem Begriff „Album“ im Sinne dieses Reglements fallen auch EPs «Minialben».
6. Als „massgebliche Konzerte“ gelten während der Erhebungsphase in der Schweiz durchgeführte Headline Konzerte, Konzertreihen, Festival-Auftritte und Co-Billings, für welche Tickets im öffentlichen Verkauf angeboten wurden, sowie Festival-Auftritte, welche dem Publikum Gratis angeboten werden. Nicht darunterfallen, Support-Konzerte, Benefiz- und Gratiskonzerte sowie Auftritte im Rahmen von Unterhaltungsshows, Corporate-Shows, Promo-Shows, Wettbewerbe oder ähnlichen Events. Bei gleichstand oder Wahrnehmungsschwierigkeiten eines Künstlers, zählen die bezahlten Konzerte.
7. Generell sind Künstler zur Teilnahme an den BMAS berechtigt, die eine Aufnahme (Single und/oder Album) in den letzten zwei Jahren (die von den Kalenderjahren abweichen können) vor den BMAS erstmals veröffentlicht wurde, gemacht haben.
8. Ein Preisträger kann im selben Jahr für die gleiche Aufnahme in mehreren Kategorien ausgewählt werden.
9. Ein Preis kann auch in der gleichen Kategorie mehrmals an die gleiche Person, auch hintereinander - verliehen werden.
Ein Album und die daraus abgeleiteten Singles (inkl. deren Adaptionen / Editionen) können grundsätzlich nur in einem Erhebungsjahr teilnehmen.
Der Gewinner in jeder Kategorie wird wie folgt bestimmt:
1. Blues Artist of the Year
Kriterien: Musiker/in, Sänger/in, der/die sich durch die Qualität und Anzahl seiner/ihrer massgebliche Konzerte und/oder seiner/ihrer Audio- und Videoaufnahmen besonders hervorgetan hat.
2. Songwriter/Composer of the Year
Kriterien: Musiker, Komponist, Autor, der in den letzten zwei Jahren mindestens fünf Originaltitel produziert hat oder mindestens zwei Titel über soziale Netzwerke und/oder die Presse eine unbestreitbare populäre Anerkennung erhalten haben.
3. Blues Instrumentalist/Singer of the Year
Kriterien: Musiker/in, der/die sich durch die Qualität seiner/ihrer Auftritte in massgeblichen Konzerten besonders hervorgetan hat und als Frontman/Woman oder Sideman/Woman an Audio- und Videoaufnahmen beteiligt war.
4. Blues Band of the Year
Kriterien: Gruppe, die sich durch die Qualität und Anzahl ihrer massgeblichen Konzerte sowie ihrer Audio- und Videoaufnahmen besonders hervorgetan hat.
5. Blues Album of the Year
Kriterien: Professionell aufgenommenes und produziertes Album, das in der Presse und in Fachkreisen positiv aufgenommen wurde und qualitativ hochwertige Originalkompositionen enthält. Mindestens die Hälfte der Titel muss den Ursprungskriterien für Bluesmusik entsprechen.
6. Emerging Act of the Year
Kriterien: Newcomer in der Blues-Szene, Solo oder Band, der sich durch die Qualität und Anzahl seiner massgeblichen Konzerte und/oder seiner Audio- und Videoaufnahmen besonders hervorgetan hat.
7. Blues Festival, Veranstalter/Clubs, Institutionen of the Year
Kriterien: Festival, Veranstalter/Clubs oder Institutionen, der sich durch sein Programm und die Qualität und Anzahl seiner massgeblichen Konzerte sowie durch seine Ausstrahlung über das Internet, soziale Netzwerke und die Presse zur Förderung des Blues besonders hervorgetan hat.
8. Blues Promoter of the Year
Kriterien: Persönlichkeit, die sich in besonderem Masse für die Förderung des Blues eingesetzt hat, sei es auf einem Festival, in einem Club, einem Verein, in der Presse, im Internet, in sozialen Netzwerken oder in einer anderen Form.
9. Lifetime Achievement Award
Kriterien: Eine Persönlichkeit, die sich mindestens 10 Jahre lang als Musiker, Veranstalter, Produzent, Gönner, Agent oder in anderer Form besonders für die Förderung des Blues engagiert hat.
Eine Instanz oder ein Sponsor kann einen "Outstanding Achievement Award" für aussergewöhnliche Leistungen eines Künstlers verleihen. Er sorgt selbst für die Vergabe und Finanzierung dieses Preises.
1. Die Jury besteht aus sieben Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender und ein Stellvertreter des Vorsitzenden.
2. Die sieben Mitglieder der Jury werden aus den drei Hauptsprachregionen rekrutiert, wobei die Verteilung nach der "Zauberformel" aus drei Deutschschweizern, drei Romands und einem Tessiner besteht. In jeder Sprache wird eine vielfältige geografische Herkunft angestrebt. Beispiel Romands: 1VD, 1GE, 1VS.
3. Um eine ständige Erneuerung der Jury zu gewährleisten, wird das älteste Mitglied jedes Jahr systematisch ersetzt. Dieses kann jedoch nach einer Pause von einem Jahr wiedergewählt werden.
4. Die Jurymitglieder werden vom Preisverleiher für die Dauer eines Jahres ernannt (eine Wiederwahl ist möglich). Ein Jury-Mitglied kann nicht mehr als drei aufeinanderfolgende Jahre kumulieren.
5. Jedes Jahr wird ein Mitglied aus den Preisträgern des Awards des vergangenen Jahres rekrutiert.
6. Diese Nominierungen/Ersetzungen können zu einer zusätzlichen Rekrutierung/Auswahl führen, um die Zauberformel einzuhalten.
7. Vor jeder Award-Verleihung füllt jedes Jurymitglied ein Formular für die erneute Nominierung aus. Dieses enthält die Regeln der Jury und die Pflichten des Mitglieds und wird von ihm gegengezeichnet. Im Falle eines Rücktritts kann er einen Ersatzkandidaten vorschlagen, für den er als Pate fungiert. Diese Namen werden dem Vorstand der SBS zur Bestätigung vorgelegt.
8. Die Jury setzt sich aus repräsentativen Mitgliedern der Schweizer Blues-Szene zusammen (Musiker, Konzert- und Festivalveranstalter, Agenten, Pressevertreter usw.). Sie soll ausgewogen zusammengesetzt sein und die Vertretung aller Schweizer Regionen berücksichtigen.
9. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertritt die Jury nach aussen.
10. Jurymitglieder haben in den Ausstand zu treten, wenn sie von einer Angelegenheit persönlich betroffen sind (z.B. Verwandtschaft, Partnerschaft). Branchenübliche Geschäftsbeziehungen fallen nicht darunter.
11. Wenn ein Jurymitglied für eine Auszeichnung in Betracht gezogen wird, tritt es automatisch für das Jahr des betreffenden Awards zurück und nimmt nicht mehr an den Beratungen teil. Es wird durch ein Mitglied ersetzt, das von der Preisverleiher ernannt wird.
12. Jedes Mitglied der Jury hat eine Stimme. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf aller stimmberechtigten Mitglieder physisch oder per Videokonferenz anwesend sind. Wenn die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist, wird die Sitzung der Jury neu angesetzt. Wenn dies der Fall ist, werden die Entscheidungen dann mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder validiert.
13. Enthaltungen und eventuelle Vakanzen werden bei der Abstimmung nicht berücksichtigt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
14. Die Jury hat sich dem Blues verschrieben und achtet darauf, die Wahl von Preisträgern zu respektieren, die diesem Musikstil und seinen ursprünglichen Merkmalen treu bleiben. Sie ist unabhängig, diskret und garantiert eine integre und faire Wahl.
15. Die Leistung der Jury entspricht den internationalen Standards der Blues Foundation.
16. Die Jury vertritt die Interessen der gesamten Schweizer Bluesszene ohne Partikularinteressen und kommuniziert über die Swiss Blues Society.
17. Im Falle eines Fehlverhaltens gegen die Werte dieser Reglements kann ein Mitglied der Jury vom Vorstand des SBV mit sofortiger Wirkung abgesetzt werden.
18. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
19. Über die Awards wird keine Korrespondenz geführt.
Auszeichnung und Preisverleihung
- Die Sieger jeder Kategorie erhalten eine Trophäe. Für Bluesbands wird nur eine Trophäe überreicht, aber es wird ein Foto von der Band gemacht, die die Trophäe erhält, und jedem Bandmitglied wird nachträglich eine gerahmte Kopie ausgehändigt.
- Der jeweilige Gewinner darf das Logo "Gewinner oder Preisträger des BMAS" lebenslang kostenlos verwenden.
Vorbehalt zugunsten der für die Preisvergabe verantwortlichen Person
Der Verantwortliche für die Preisvergabe behält sich das Recht vor, jederzeit einzelne Künstler aus wichtigen Gründen oder einzelne Singles oder Alben wegen unangemessener Inhalte von der Teilnahme auszuschliessen oder auf die Vergabe seines Preises an den Künstler im Rahmen der BMAS zu verzichten. In diesem Fall ist der Preisverleiher berechtigt, einen anderen Künstler zu berücksichtigen, sofern die Fristen dies zulassen (sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet).
Andere
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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