Blues Music Awards Switzerland
Die nachfolgend geregelten Swiss Blues Award-Auszeichnungen (SBA) werden an der Blues Music Awards Switzerland-Veranstaltung (BMAS) jährlich an Musiker, Festivals, Veranstalter/Clubs, Vereine, Promotoren, Medienschaffende oder Institutionen sowie an Förderer des Blues in der Schweiz, unter dem Patronat der Swiss Blues Society (SBS) verliehen. Die Swiss Blues Society übernimmt alle Rechte des Swiss Blues Award.
Die Ehrung der ausgezeichneten Künstler*innen erfolgt im Rahmen der BMAS-Veranstaltung, welche festlich, musikalisch und prestigeträchtig sein soll. Eine Backing Band wird engagiert, um die Veranstaltung zu eröffnen und die musikalischen* Preisträger zu begleiten. Alle musikalischen Preisträger interpretieren mit der Backing Band an der Preisverleihung ein Stück aus ihrem Repertoire.
Im Rahmen der BMAS können Swiss Blues Awards-Auszeichnungen in den folgenden Kategorien verliehen werden:
Artist of the Year*, Songwriter/Composer of the Year*, Instrumentalist/Singer of the Year*, Best Self-Produced Album of the Year*, Emerging Artist of the Year*, Festival/Club/Venue of the Year, Behind the Scenes Award, Lifetime Achievement Award
Preisträger 2025
Das Reglement der Blues Music Awards Switzerland (BMAS)
Die nachfolgend geregelten Swiss Blues Award-Auszeichnungen (SBA) werden an der Blues Music Awards Switzerland-Veranstaltung (BMAS) jährlich an Musiker, Festivals, Veranstalter/Clubs, Vereine, Promotoren, Medienschaffende oder Institutionen sowie an Förderer des Blues in der Schweiz, unter dem Patronat der Swiss Blues Society (SBS) verliehen. Die Swiss Blues Society übernimmt alle Rechte des Swiss Blues Award.
Die Ehrung der ausgezeichneten Künstler*innen erfolgt im Rahmen der BMAS-Veranstaltung, welche festlich, musikalisch und prestigeträchtig sein soll.
Eine Backing Band wird engagiert, um die Veranstaltung zu eröffnen und die musikalischen* Preisträger zu begleiten. Alle musikalischen Preisträger interpretieren mit der Backing Band an der Preisverleihung ein Stück aus ihrem Repertoire.
Das Reglement der SBA & BMAS bildet die Grundlage für die Vergabe der Preise. Dieses kann von der Jury der BMAS, in Absprache mit dem Vorstand der Swiss Blues Society, innerhalb von 3 Monaten nach der vorangegangenen Ausgabe angepasst werden, damit die nachfolgende Organisation und Auswahl den neuen Regeln zeitgerecht angepasst werden kann.
Im Rahmen der BMAS können Swiss Blues Awards-Auszeichnungen in den folgenden Kategorien verliehen werden:
- Artist of the Year*
- Songwriter/Composer of the Year*
- Instrumentalist/Singer of the Year*
- Best Self-Produced Album of the Year*
- Emerging Artist of the Year*
- Festival/Club/Venue of the Year
- Behind the Scenes Award
- Lifetime Achievement Award
Die Kandidat:innen für die Auszeichnungen werden wie folgt bestimmt:
1. Artist of the Year*
Kriterien: unter «Artist» versteht man Musiker/in, Sänger/in oder Bands der/die sich durch die Qualität und Anzahl seiner/ihrer Konzerte und/oder seiner/ihrer Audio- und Videoaufnahmen besonders hervorgetan haben. In dieser Kategorie werden 3 Artists nominiert, aus welchen von der Jury der Gewinner gewählt wird.
2. Songwriter/Composer of the Year*
Kriterien: Musiker, Komponist, Autor, die in den letzten zwei Jahren mindestens fünf Originaltitel produziert oder mindestens zwei Titel über soziale Netzwerke und/oder die Presse eine unbestreitbare populäre Anerkennung erhalten haben. In dieser Kategorie wird 1 Person nominiert.
3. Instrumentalist/Singer of the Year*
Kriterien: Musiker/in, der/die sich durch die Qualität seiner/ihrer Auftritte in Konzerten besonders hervorgetan hat und als Frontman/Woman oder Sideman/Woman an Audio- und Videoaufnahmen beteiligt war. In dieser Kategorie wird 1 Person nominiert.
4. Best Self-Produced Album of the Year*
Kriterien: Professionell oder selbst aufgenommenes und produziertes Album, das in der Presse und in Fachkreisen positiv aufgenommen wurde und qualitativ hochwertige Originalkompositionen enthält. Mindestens die Hälfte der Titel muss den Ursprungskriterien für Bluesmusik entsprechen. Wird die CD selbst produziert, nimmt sie an der Best Selfproduced CD in Memphis teil.
5. Emerging Artist of the Year*
Kriterien: Emerging Artist ist jemand, der sich neu in der Blues-Szene etabliert hat (unabhängig vom Alter), als Solo oder Band, und sich durch die Qualität und Anzahl seiner Konzerte und/oder seiner Audio- und Videoaufnahmen besonders hervorgetan hat. In dieser Kategorie wird 1 Person nominiert.
6. Festival, Veranstalter/Clubs, Institutionen of the Year
Kriterien: Festival, Veranstalter/Clubs oder Institutionen, die sich durch ihr Programm und die Qualität und Anzahl ihrer Konzerte sowie durch ihre Ausstrahlung über die soziale Netzwerke und die Presse zur Förderung des Blues besonders hervorgetan haben.
7. Behind the Scenes Award
Kriterien: Persönlichkeiten oder ganze Organisationen wie z. B. Veranstalter*innen, Promotor*innen, Medienschaffende, Autor*innen, Sound und Vision Firmen/Persönlichkeiten, die sich in besonderem Masse für die Förderung des Blues eingesetzt haben, sei es auf einem Festival, in einem Club, einem Verein, in der Presse, in sozialen Netzwerken oder in einer anderen Form.
8. Lifetime Achievement Award
Kriterien: Persönlichkeiten, die sich mindestens 10 Jahre lang als Musiker, Veranstalter, Produzent, Gönner, Agent oder in anderer Form besonders für die Förderung des Blues engagiert haben. Der Award kann auch posthum verliehen werden.
Die Auszeichnungen werden nach folgenden Kriterien vergeben:
1. Die Kandidat:innen haben sich im vergangenen Jahr in besonderer Weise (qualitativ und/oder quantitativ) um die Förderung des Blues in der Schweiz (jeweilige Zeitspanne Oktober-September) verdient gemacht.
2. Die Kandidat:innen haben während der Erhebungsphase in der Schweiz Headline-Konzerte, Konzertreihen, Festival-Auftritte, Support-Konzerte, Benefiz- und Gratiskonzerte sowie Auftritte im Rahmen von Unterhaltungsshows, Corporate-Shows, Promo-Shows, Wettbewerbe oder ähnlichen Events durchgeführt.
3. Die Kandidat:innen sind Schweizer Bürger oder Ausländer mit einer Bewilligung B oder C. Bei Bands muss mindestens die Hälfte der Mitglieder die oben genannten Bedingungen erfüllen. Bei Kooperationen verschiedener Künstlerinnen und Künstler ("Featuring" usw.) sind die Voraussetzungen erfüllt, wenn die Mehrheit der an der Kooperation beteiligten Künstlerinnen und Künstler die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Sind weniger als vier Künstler an einer solchen Kooperation beteiligt, ist die Voraussetzung zudem erfüllt, wenn der nach aussen erstgenannte Künstler in der Schweiz unter Vertrag steht, Schweizer Bürger ist oder seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und als Schweizer Künstler wahrgenommen wird.
4. Die Begriffe „Album“ und „Single“ werden nach den Definitionen in Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Chartreglements „Offizielle Schweizer Hitparade“ definiert, welches von der IFPI Schweiz publiziert wird. Unter dem Begriff „Album“ im Sinne dieses Reglements fallen auch EPs „Minialben“.
5. Ein Album und die daraus abgeleiteten Singles (inkl. deren Adaptionen / Editionen) können grundsätzlich nur in einem Erhebungsjahr teilnehmen.
6. Ein Preisträger kann im selben Jahr in mehreren Kategorien nominiert und ausgewählt
7. Ein Preis kann auch in der gleichen Kategorie mehrmals an die gleiche Person - auch hintereinander - verliehen werden.
1. Das Nominationskomitee setzt sich idealerweise aus 20-30 Experten der Schweizer Bluesszene zusammen. Alle Regionen der Schweiz und Disziplinen des Blues sollen dabei angemessen vertreten sein. Der Vorsitzende, der Stellvertreter des Vorsitzenden sowie der Sekretär:in sind die gleichen Personen wie in der Jury.
2. Alle Jurymitglieder sind im Nominationskomitee integriert.
3. Aufgabe des Nominationskomitees ist die Einreichung potenzieller Nominees inkl. Angabe der Kategorie, dies für die jeweilige Zeitspanne Oktober-September, für die Vorbereitung der jährlichen Wahl durch die Jury.
4. Für die Kategorie «Artist of the Year» reicht jedes Mitglied des Nominationskomitees 3 Vorschläge ein.
5. Es gibt betreffend Mehrfachnennungen von Kandidat:innen keine zeitlichen oder anderen Begrenzungen.
1. Die Jury ist dem Blues verpflichtet, unabhängig, verschwiegen und garantiert kompetente, transparente und faire Wahlen.
2. Die Leistung der Jury entspricht den internationalen Standards der Blues Foundation mit Sitz in Memphis (USA).
3. Die Jury vertritt die Interessen der gesamten Blues-Schweiz ohne Partikularinteressen und kommuniziert eigenständig.
4. Die Jury setzt sich aus repräsentativen Mitgliedern der Schweizer Blues-Szene zusammen. Sie soll ausgewogen zusammengesetzt sein und die Vertretung aller Schweizer Regionen berücksichtigen.
5. Die Jury hat sich dem Blues verschrieben und achtet darauf, die Wahl von Preisträgern zu respektieren, die diesem Musikstil und seinen ursprünglichen Merkmalen treu bleiben.
6. Die Jury untersteht während des ganzen Wahlprozederes und bis zur Bekanntgabe der Sieger der absoluten Stillhaltung und Schweigepflicht.
7. Die Jury besteht aus neun Mitgliedern, darunter einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter des Vorsitzenden. Die neun Mitglieder der Jury werden aus den drei Hauptsprachregionen rekrutiert, wobei die Verteilung nach der "Zauberformel" idealerweise aus vier Deutschschweizern, drei Romands und zwei Tessinern/Rätoromanen besteht.
8. Um eine ständige Erneuerung der Jury zu gewährleisten, werden Jury Mitglieder fortlaufend ersetzt. Diese können jedoch nach einer Pause wiedergewählt werden.
9. Die Jury-Mitglieder sowie der Vorsitzenden und der Stellvertreter des Vorsitzenden werden jetzt zu Beginn für drei Jahre gewählt und ab dann soll dann die Erneuerung der Jury stattfinden, wie oben beschrieben: Idealerweise sollen im Jahr 4 drei Mitglieder, im Jahr 5 drei Mitglieder und im Jahr 6 drei Mitglieder ersetzt werden.
10. Vor jeder Award-Verleihung füllt jedes Jurymitglied ein Formular für die erneute Nominierung aus. Dieses enthält die Regeln der Jury und die Pflichten des Mitglieds und wird von ihm gegengezeichnet. Im Falle eines Rücktritts kann er einen Ersatzkandidaten vorschlagen, für den er als Pate fungiert. Diese Namen werden dem Vorstand der SBS zur Bestätigung vorgelegt.
11. Der Jury-Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertritt die Jury nach aussen.
12. Jurymitglieder haben in den Ausstand zu treten, wenn sie von einer Angelegenheit persönlich betroffen sind (z.B. Verwandtschaft, Partnerschaft). Branchenübliche Geschäftsbeziehungen fallen nicht darunter.
13. Wenn ein Jurymitglied für eine Auszeichnung in Betracht gezogen wird, tritt es automatisch für das Jahr des betreffenden Awards zurück und nimmt nicht mehr an den Beratungen teil. Es wird durch ein Mitglied ersetzt, das vom Vorstand der SBS ernannt wird.
14. Jedes Mitglied der Jury hat eine Stimme. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder physisch oder per Videokonferenz anwesend sind. Wenn die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist, wird die Sitzung der Jury neu angesetzt.
15. Enthaltungen und eventuelle Vakanzen werden bei der Abstimmung nicht berücksichtigt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
16. Im Falle eines Fehlverhaltens gegen die Werte dieses Reglementes kann ein Mitglied der Jury vom Vorstand der SBS mit sofortiger Wirkung abgesetzt werden.
17. Anfang Oktober des Erhebungsjahres erhalten die Jury Mitglieder die Nominationsliste zwecks Vorbereitung des jährlichen BMAS-Preisträger-Votings.
18. Jedes Jury Mitglied bereitet pro Kategorie seine 3 Favoriten vor (Argumente, Zahlen usw.) und trägt diese in die BMAS-Preisträgerliste ein, welche am Jury Voting-Meeting präsentiert. Die Jury diskutiert und entscheidet gemeinsam am Jury Voting-Meeting Mitte Oktober, welche Nominees aus den Vorschlägen gewählt werden.
19. Der Vorsitzenden, der stellvertreter des Vorsitzenden werden von der Swiss Blues Society benannt, ebenso der Sekretär:in, welcher auch eine Person ausserhalb der Jury sein kann. Wenn der Sekretär:in eine Person ist, die nicht Mitglied der Jury ist, hat er kein Mitspracherecht sowie kein Stimmrecht.
20. Die Preisträger pro Kategorie sind bis am Tage der Übergabe nur den Jurymitglieder bekannt, sowie der im Marketingprozess eingebundenen Mitarbeitern, die alle der Schweigepflicht unterstehen.
21. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auszeichnung und Preisverleihung
1. Die Sieger jeder Kategorie erhalten eine Swiss Blues Award-Trophäe. Für Bluesbands wird nur eine Trophäe überreicht, aber es wird ein Foto von der Band gemacht, die die Trophäe erhält, und jedem Bandmitglied wird nachträglich eine gerahmte Kopie ausgehändigt. Das Swiss Blues Award-Zertifikat kann jedem Bandmitglieder abgegeben werden.
2. Der jeweilige Gewinner darf das Logo "Gewinner oder Preisträger der SBA" lebenslang kostenlos verwenden.
Vorbehalt betreffend der Preisvergabe
Der Vorstand der SBS behält sich das Recht vor, einzelne Künstler aus wichtigen Gründen oder einzelne Singles oder Alben wegen unangemessener Inhalte von der Teilnahme auszuschliessen oder auf die Vergabe seines Preises an den Künstler im Rahmen der BMAS zu verzichten. In diesem Fall ist der Preisverleiher berechtigt, einen anderen Künstler zu berücksichtigen, sofern die Fristen dies zulassen (er ist jedoch nicht dazu verpflichtet).
Andere
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Verordnung wird hiermit genehmigt und tritt in Kraft. Ort: Sierre, am 1. September 2025.
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